Fraktionsregelwerk

§1 Staatliche Fraktionen:

§1.1 Das Herausgeben von Items ist strengstens untersagt und wird sanktioniert.

  • Beispielsweise: Waffen, Verbandskästen etc.

§1.2 Das willkürliche Vergeben von Rechnungen oder Hafteinheiten ist ohne Roleplay-Hintergrund untersagt. Sollte es einen Roleplay-Hintergrund geben, ist dies gestattet.

§1.3 Das Megafon in Streifenwagen darf nur mit einem triftigen Grund verwendet werden. Missbrauch dieser Funktion wird geahndet.

§1.4 Los Santos Police Department:

§1.4.1 Als Mitarbeiter des LSPDs ist Korruption nicht gestattet.

§1.4.2 Als Mitarbeiter des LSPDs ist es untersagt, sich in illegale Aktivitäten zu verwickeln.

§1.4.3 Schutzwesten sind legal und dürfen somit nicht von Beamten abgenommen werden.

§1.4.4 Handys müssen im SG abgenommen werden.

§1.4.5 PD-Mitarbeitern ist es untersagt, Schwarzgeld zu waschen.

§1.4.6 Die Gefahrenstufe wird um eine Stufe herabgesetzt, sobald die betroffene Fraktion für einen Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Tagen keine illegalen Aktivitäten mehr durchführt.

§1.4.7 Nach einem zweiten Base-Raid durch das PD wird die Gefahrenstufe ebenfalls herabgesetzt. Sollte jedoch kein zweiter Base-Raid stattfinden und die betreffende Fraktion weiterhin auffällig sein, kann die Gefahrenstufe erhöht werden.

§1.4.8 Zwischen jeder Gefahrenstufe muss eine Zeitspanne von 10 Minuten liegen. Darüber hinaus dürfen die Gefahrenstufen nur schrittweise erhöht werden.

§1.4.9 Die Gefahrenstufen sind in einem aufeinander aufbauenden System organisiert. Dies bedeutet, dass die Bestimmungen und Regelungen, die für eine niedrigere Gefahrenstufe festgelegt wurden, auch dann ihre Gültigkeit behalten, wenn eine höhere Gefahrenstufe ausgerufen wird.

§1.4.10 Das Mitgliederlimit für das PD beträgt 50 Personen.

Gefahrenstufe 1:

  • Base-Raids bzw. Razzien dürfen ohne spezifischen Grund durchgeführt werden.
  • Bei Großeinsätzen gegen die Fraktionen dürfen gepanzerte Fahrzeuge und bestimmte Waffen eingesetzt werden.
  • Mitglieder der Fraktion dürfen ohne spezifischen Grund durchsucht werden, einschließlich ihrer Fahrzeuge.

Gefahrenstufe 2:

  • Es ist jederzeit erlaubt, gegen die Fraktion mit gepanzerten Fahrzeugen und spezifischen Waffen vorzugehen.
  • Es darf aus dem Helikopter auf laufende Personen geschossen werden.
  • Es wird kein Schuss-Call gegen die Fraktion benötigt (vogelfrei).
  • Jeder PDler darf jede Waffe nutzen, die dem PD zur Verfügung steht.

Gefahrenstufe 3:

  • Gegen die Fraktion darf jederzeit mit gepanzerten Fahrzeugen und bestimmten Waffen vorgegangen werden.
  • Das Spezialfahrzeug Valkyrie darf von der Leitungsebene des PDs eingesetzt werden, wenn die Situation für das PD aussichtslos erscheint.
  • Es wird kein Schuss-Call gegen die Fraktion benötigt (vogelfrei).
  • Drive-by ist für das gesamte PD erlaubt.

Folgende Verhaltensweisen und Voraussetzungen können zur Vergabe einer Gefahrenstufe führen:

  • Ermordung mehrerer Polizisten/Zivilisten.
  • Geiselnahmen.
  • Eine Situation, die als aussichtslos für das PD betrachtet wird und eine Gefährdung der Allgemeinheit darstellt.
  • Dem Chief of Police steht es dennoch frei, für weitere, nicht explizit genannte, vergleichbare Vergehen Gefahrenstufen zu verhängen.

§1.4.11 PD-Mitarbeiter dürfen bei Verhandlungen bei einem Raub nicht die Verhandlung scheintern lassen, es sei den einer der folgenden Punkte treten ein.

  • Die Täter haben keine Geiseln.
  • Das RP wird seitens der Täter verweigert. (Das Team nimmt sich das Recht raus zu entscheiden, wann RP verweigert wird)
  • Die Täter Verlassen den Ort des Geschehens oder zusätzliche Täter kommen dazu.

§1.4.11 Es dürfen nicht mehr PD-Mitarbeiter bei einem Raub teilnehemen

  • Staatsbank: 10 PD-Mitarbeiter
  • Juwelier: 7 PD-Mitarbeiter
  • Ladenraub: 5 PD-Mitarbeiter
  • Humanlabsraub: 12 PD-Mitarbeiter
  • Mazebankraub: 7 PD-Mitarbeiter

§1.5.1 Als Mitarbeiter des LSMDs ist Korruption nicht gestattet.

§1.5 Los Santos Medical Department:

§1.5.2 Als Mitarbeiter des LSMDs ist man verpflichtet, jeden zu reanimieren, unabhängig von persönlichen Beziehungen. Ausnahmen bestehen jedoch unter anderem in Gefahrensituationen, in denen auf das Eintreffen der Polizei gewartet werden muss.

§1.5.3 Als Mitarbeiter des LSMDs ist es untersagt, sich in illegale Aktivitäten zu verwickeln.

§2 Illegale Fraktionen (Gangs, Mafias, Organisationen, Kartelle usw.):

§2.1 Fraktionsbewerbungen müssen im Forum eingereicht werden, idealerweise in Form eines Google-Docs-Dokuments. Konzepte werden ausschließlich im Forum bearbeitet; Tickets mit Konzepten werden geschlossen. Mitglieder der Fraktionen müssen mindestens zwei identische Erkennungsmerkmale tragen. Zur Gründung einer Fraktion werden mindestens 5 Mitglieder benötigt, bis zum IC-Gespräch sollte sich diese Anzahl allerdings auf 7 erhöht haben. Zudem muss die Fraktionsfarbe bereits im Konzept festgelegt sein.

§2.2 Maximale Mitgliederzahlen:

  • Offizielle Fraktionen: 25 (agieren mit: 20)
  • Inoffizielle Fraktionen: 8
  • Nach Einreichung des Fraktionskonzepts: 18 (agieren mit: 6)
  • Auf dem Anwesen dürfen alle 8/18 Mitglieder agieren.

§2.2.1 In Fraktionen, einschließlich Staatsfraktionen, dürfen maximal 6 Teammitglieder sein, davon maximal 2 leitende Teammitglieder.

§2.3 Sollte eine Fraktion offiziell werden, so unterliegt diese einer 7-tägigen Probezeit. Der Fraktionsjob wird erst nach erfolgreichem Abschluss dieser Probezeit und gutem RP vergeben.

§2.4 Es ist untersagt, sich als Teil einer Fraktion auszugeben, ohne offizielles Mitglied zu sein. Ausgenommen davon sind Spitzel (siehe: §2.9).

§2.4.1 Aufbauschutz:

  • Die Schutzwirkung des Aufbauschutzes endet nach maximal einer Woche.
  • Eine Fraktion mit Aufbauschutz darf innerhalb dieser Woche weder angegriffen oder überfallen werden, noch selbst Angriffe oder Überfälle starten. Dies gilt auch für neutrale Fraktionen.
  • Während des Aufbauschutzes ist es der Fraktion untersagt, sich auf illegalen Routen zu bewegen.
  • Der Aufbauschutz kann von der Fraktionsleitung vorzeitig beendet werden.

§2.5 Warns bzw. Strikes:

  • Eine Fraktion darf maximal 2 Warns erhalten. Bei Erhalt der dritten Verwarnung wird die Fraktion aufgelöst.
  • Es besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Monats eine Verwarnung zu verlieren, sofern gutes RP gezeigt wird.

§2.6 Auf Fraktionsgrundstücken liegt bei unerwünschtem Eindringen ein automatischer Schusscall vor!

§2.7 Fraktionsanwesen können nicht eigenmächtig übernommen werden, sondern werden ausschließlich durch die Fraktionsleitung vergeben. Ein Tausch von Anwesen ist nur mit beidseitiger Zustimmung sowie einem bedeutenden RP-Hintergrund gestattet und bedarf der Zustimmung des Fraktionsmanagements.

§2.8 Eine Fraktionshinrichtung ist unter der Bedingung eines überzeugenden RP-Hintergrunds erlaubt. Die betroffene Fraktion muss dafür an die Wand gestellt werden und mit einem Kopfschuss hingerichtet werden. Durch die Hinrichtung wird die Fraktion nicht aufgelöst, der Handlungsstrang des Rollenspiels wird nicht zurückgesetzt; lediglich die Situation wird vergessen.

§2.9 Das Einschleusen von Spitzeln in offizielle Fraktionen ist erlaubt. Ein Spitzel darf sich höchstens für 2 Tage in einer anderen Fraktion aufhalten.

§2.10 Das Karabinergewehr ist ausschließlich von Mitgliedern einer Fraktion zu verwenden und darf nur in aktiven RP-Situationen eingesetzt werden.

§3 Allgemeine Fraktionsregeln:

§3.1 Der Begriff „Blood In“ bezeichnet den Beitritt in eine Fraktion, während „Blood Out“ den Austritt beschreibt. Ein Blood Out ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Sollte es zu einem Blood Out kommen, darf sich der Spieler an nichts erinnern, was während seiner Mitgliedschaft geschehen ist.

§3.2 Fraktionssperren-Regelungen:

§3.2.1 Verlässt ein Mitglied seine Fraktion, gilt für dieses eine dreitägige Fraktionssperre, auch während der Probezeit. Ein Verstoß gegen diese Sperre führt zu Sanktionen. Diese Regelung gilt auch nach einer Auflösung der Fraktion, unabhängig davon, ob diese administrativ oder freiwillig erfolgt.

§3.2.2 Die Leitungsebene einer Fraktion (Rang: 10,11 & 12) unterliegt nach einer administrativen Auflösung einer siebentägigen Fraktionssperre.

§3.2.3 Spitzel sind von der Fraktionssperre ausgenommen.

§3.3 Nach dem Beitritt in eine Fraktion besteht die Verpflichtung, sich stets die entsprechenden Fraktionskleidung zu tragen. Das Tragen von Zivilkleidung ist nicht erlaubt, ausgenommen sind Polizisten und medizinisches Personal außerhalb ihres Dienstes.

§3.4 Fraktions-Baiting ist untersagt. Dazu zählen auch staatliche Fraktionen!

§3.5 Man darf höchstens eine Fraktion gleichzeitig leiten. Möchte man die Führung einer anderen Fraktion übernehmen, muss man zunächst die Leitung der aktuellen Fraktion niederlegen und die Fraktionssperre einhalten.

§3.6 Das Roleplay sollte respektiert werden! Zum Beispiel: Es findet keine Interaktion zwischen Gangmitgliedern und Beamten statt.

§3.7 Nach dem Ausscheiden aus einer Fraktion müssen alle Fraktionsfahrzeuge innerhalb von 12 Stunden aus der eigenen Garage entfernt werden.

§3.8 Der Waffendealer darf nicht von einer Fraktion eingenommen werden; er muss neutral bleiben.

§3.9 Bei Großaktionen (Badfrak gegen Badfrak) ist es verpflichtend, Fraktionsfahrzeuge zu verwenden. Diese Regel entfällt jedoch bei zufällig entstandenen Situationen.

§3.10 Nur Mitglieder mit Rang 10 oder höher dürfen Leaderfahrzeuge benutzen, darunter fallen der Gepanzerte Schafter, der Gepanzerte Granger und der Gepanzerte Buffalo.

§3.11 Der Buzzard darf nur bei Großaktionen wie der Staatsbank oder AirDrops sowie bei Fraktionskämpfen verwendet werden. Die Verwendung privater Helikopter ist bei Fraktionskämpfen untersagt.

§3.12 Eine illegale Route darf von höchstens zwei Fraktionen gleichzeitig beansprucht werden.

§3.13 Die Leitungsebene einer Fraktion darf höchstens aus sechs Mitgliedern bestehen. Diese sechs Mitglieder müssen wie folgt aufgeteilt werden:

Rang 12: Eine Person

Rang 11: Zwei Personen

Rang 10: Drei Personen

§3.14 Solange eine Person nicht den Fraktionsjob besitzt, darf diese bei Aktion von der Fraktion nicht mit agieren.

§4 Krieg:

§4.1 Ein Kriegsvertrag muss bei der Fraktionsverwaltung beantragt werden. Folgende Kriterien sind erforderlich, um einen Kriegsvertrag zu stellen:

  • Ein Krieg darf nur mit einem angemessenen RP-Hintergrund gestartet werden.
  • Beide Fraktionen dürfen nicht in der Probezeit sein oder einen Aufbauschutz haben.
  • Es muss ein Preis für den Gewinner festgelegt werden, wie zum Beispiel ein Anwesen, eine Route oder etwas Ähnliches. Ein Kriegsvertrag gilt für 48 Stunden, während dieser Zeit gilt automatisch ein Schusscall zwischen den beiden Kriegsparteien außerhalb der Safe Zones.

§4.2 Wenn Fraktionen sich für einen Kriegsvertrag entschieden haben, behält sich das Fraktionsmanagement das Recht vor, zu intervenieren, indem es beispielsweise Forderungen oder Bündnisse nach eigenem Ermessen ändert.

§4.3 Sollte es keinen eindeutigen Sieger geben, so wird der Krieg durch die Fraktionsverwaltung verlängert.

§4.4 Ein Bündnis während eines Krieges ist nur mit Genehmigung der Fraktionsverwaltung gestattet. Dabei müssen beide Parteien jeweils einen Bündnispartner haben.

§5 Bündnisse:

§5.1 Bündnisse müssen im Support beantragt werden. Beachtet dabei, um welche Fraktionen es sich handelt und welcher Rollenspiel-Hintergrund vorliegt.

§5.2 Bündnisse haben eine Dauer von 24 Stunden. Nach Ablauf dieser Zeit gilt eine Bündnissperre von 2 Tagen.

§5.3 Durch ein Bündnis dürfen maximal 35 Personen gleichzeitig agieren. Auf dem Anwesen haben alle Anwesenden die Erlaubnis zu agieren.

§6 Sonderregelungen:

§6.1 Los Santos Police Department: Rang 12 und Rang 11 haben zusätzlich zum Standard-LSPD-Waffenarsenal, wie der Kampf-PDW, dem Spezialkarabiner, einem Taser, einem Schlagstock und einer Kampf-Pistole, die Erlaubnis, eine Military Rifle zu führen.

§6.2 Medic Department: Mitarbeitern des Medic Departments ist es gestattet, einen Taser zur Selbstverteidigung bei sich zu tragen.

§7 Airdrop:

§7.1 Der AirDrop darf ausschließlich von Bad-Fraks angefahren werden.

§7.2 AirDrops dürfen in Absprache mit Bad-Fraks auch von Staatsfraktionen angefahren werden.

§7.3 Bei einem AirDrop wird ein Schusscall benötigt.

§7.4 Die Partei, die den AirDrop durchsucht, darf keinen Schusscall abgeben.

§7.5 Wenn eine Fraktion dabei ist, den AirDrop zu durchsuchen, muss diese sich zurückziehen, wenn andere Fraktionen deutlich mehr Mitglieder aufweisen.

§7.6 AirDrops müssen mit dem jeweiligen Fraktionsfahrzeug in der entsprechenden Fraktionsfarbe angefahren werden.

§7.7 Wenn eine Fraktion den AirDrop geöffnet hat, aber dennoch von einer anderen Fraktion getötet wird, muss die Fraktion mit dem Loot diesen an die gegnerische Partei übergeben.

§7.8 Medics müssen den Anweisungen der siegreichen Partei folgen.

§7.9 Der Loot muss als Fraktionsbestand genutzt werden und darf nicht von den Mitgliedern privat behalten werden.

§7.10 Aus einem AirDrop dürfen keine weiteren RP-Stränge entstehen.

§7.11 Das Mitführen eines Plasmaschneiders ist verpflichtend.

§7.12 Die Verwendung gepanzerter Fahrzeuge ist untersagt, mit Ausnahme des Leader Schafter/Buffalo.

§8 Kommunikationszentrum:

§8.1 In der roten Zone ist kein Schusscall erforderlich.

§8.2 Das Kommunikationszentrum muss mit einem Fraktionsfahrzeug in der entsprechenden Fraktionsfarbe angefahren werden.

§8.3 Medics müssen den Anweisungen der siegreichen Partei folgen.

§8.4 Aus dem Kommunikationszentrum dürfen weitere RP-Stränge entstehen.

§8.5 Es dürfen sich maximal zwei Parteien gleichzeitig an einer Auseinandersetzung beteiligen.
§8.6 Das Kommunikationszentrum kann angegriffen werden, sobald sich 50 Spieler auf dem Server befinden.

§9 LSPD-Waffenlieferungen:

§9.1 Bei einer Waffenlieferung wird ein Schusscall benötigt.

§9.2 Waffenlieferungen müssen mit dem jeweiligen Fraktionsfahrzeug in der entsprechenden Fraktionsfarbe angefahren werden.

§9.3 Medics müssen den Anweisungen der siegreichen Partei folgen.

§9.4 Es dürfen sich maximal zwei Parteien gleichzeitig an einer Auseinandersetzung beteiligen.

§9.5 Das PD darf bei der Waffenlieferung gepanzerte Fahrzeuge einsetzen.

§9.6 Sollte die Lieferung von einer Fraktion übernommen werden, muss der Loot als Fraktionsbestand genutzt werden und darf nicht von den Mitgliedern privat behalten werden.

§9.7 Sobald das LSPD das PD-Gelände betritt, ist die Waffenlieferung beendet.

§10 Gangwar:

§10.1 Das Betreten und die Nutzung von Erhöhungen, Dächern und Balkonen während eines Gangwars sind untersagt.

§11 Fraktions-Levelsystem:

§11.1 Anforderungen:

Level 1:

Voraussetzungen:

Um Level I zu erreichen und die Fraktion in die Testphase zu bringen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Die Frak-Leader müssen mindestens eine Woche aktiv auf unserem Server gewesen sein.
  2. In den letzten 10 Tagen vor der Antragstellung darf kein Clan-Leader einen Regelverstoß begangen haben, der zu einem Bann geführt hat.
  3. Die Clan-Leader müssen ein Mindestalter von 15 Jahren aufweisen und über eine reife Stimme verfügen.
  4. Die Fraktion sollte über mindestens 7 aktive Mitglieder verfügen, um die Testphase zu beginnen.
  5. Eine Bewerbung muss gemäß dem vorgegebenen Leitfaden verfasst werden.

Nach Erfüllung dieser Voraussetzungen kann eure Fraktion in die Testphase übergehen und die Möglichkeiten auf Level I nutzen.

Level 2:

Voraussetzungen:

Um Level II zu erreichen und diese Vorteile freizuschalten, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt werden:

  1. Die Fraktion muss nach Annahme der Bewerbung mindestens eine Woche lang aktiv auf dem Server präsent sein, um für diese Stufe in Betracht zu kommen.
  2. Die Fraktion muss über mindestens 8 aktive Fraktionsmitglieder verfügen.
  3. In den vergangenen Wochen sollte die Fraktion keine Regelverstöße begangen und sich positiv präsentiert haben.

Nach Erfüllung dieser Voraussetzungen erreicht die Fraktion das Fraktions-Level zwei.

Level 3:

Voraussetzungen:

  1. Die Fraktion muss nach Annahme der Bewerbung mindestens zwei Woche lang aktiv auf dem Server präsent sein, um für diese Stufe in Betracht zu kommen.
  2. Auf den Konten der Fraktionsmitglieder dürfen keine Strikes oder Verstöße gegen die Serverregeln verzeichnet sein.
  3. Die Fraktion sollte sich durch vorbildliches Verhalten auszeichnen und hochwertiges Roleplay praktizieren.
  4. Die Fraktion sollte über mindestens 15 aktive Fraktionsmitglieder verfügen.

Nach Erfüllung dieser Voraussetzungen erreicht die Fraktion das Fraktions-Level drei.

Level 4:

Voraussetzungen:

  1. Die Fraktion muss nach Annahme der Bewerbung mindestens drei Woche lang aktiv auf dem Server präsent sein, um für diese Stufe in Betracht zu kommen.
  2. Auf den Konten der Fraktionsmitglieder dürfen keine Strikes oder Verstöße gegen die Serverregeln verzeichnet sein.
  3. Die Fraktion sollte sich durch vorbildliches Verhalten auszeichnen und hochwertiges Roleplay praktizieren.
  4. Die Fraktion sollte über mindestens 20 aktive Fraktionsmitglieder verfügen.

Nach Erfüllung dieser Voraussetzungen erreicht die Fraktion das Fraktions-Level vier.

Level 5:

Voraussetzungen:

  1. Die Fraktion muss nach Annahme der Bewerbung mindestens vier Woche lang aktiv auf dem Server präsent sein, um für diese Stufe in Betracht zu kommen.
  2. Auf den Konten der Fraktionsmitglieder dürfen keine Strikes oder Verstöße gegen die Serverregeln verzeichnet sein.
  3. Die Fraktion sollte sich durch vorbildliches Verhalten auszeichnen und hochwertiges Roleplay praktizieren.
  4. Die Fraktion sollte über mindestens 25 aktive Fraktionsmitglieder verfügen.

Nach Erfüllung dieser Voraussetzungen erreicht die Fraktion das Fraktions-Level fünf.

§11.2 Das Team behält sich das Recht vor, das Fraktions-Level individuell für bestimmte Personen, insbesondere bekannte oder erfahrene Fraktionsleiter, anzupassen.

§12 Fraktionsmanagement und Teammitglieder

§12.1 Mitglieder aus dem Fraktionsmanagement dürfen keine Entscheidungen über die Fraktion treffen von der sie selbst ein Mitglied sind.

§12.2 Fraktionen von Teammitgliedern dürfen keinen allgemeinen Startvorteil erhalten (z.B. höheres Fraktions-Level).

§12.3 Große Änderungen einer Fraktion (z.B. MLO) oder Sonderregelungen für einzelne Fraktionen müssen in der Fraktionsmanagementbesprechung oder mit einem unabhängiger Admin beschlossen werden.